Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.08.2017

Minderungsrecht bei Schimmelbefall

Schimmel und Feuchtigkeitsschäden stellen grundsätzlich auch einen Mangel der Mietsache. Ein Minderungsrecht des Mieters wäre nur dann ausgeschlossen, wenn dieser den Mangel verschuldet bzw. verursacht hätte. Für die Aufklärung ...