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17.08.2017
Minderungsrecht bei Schimmelbefall
Schimmel und Feuchtigkeitsschäden stellen grundsätzlich auch einen Mangel der Mietsache. Ein Minderungsrecht des Mieters wäre nur dann ausgeschlossen, wenn dieser den Mangel verschuldet bzw. verursacht hätte. Für die Aufklärung ...