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01.11.2013
Minderung wegen nachträglicher Wohnungsverschattung
Im vorliegenden Fall wurde eine Wohnung nachträglich verschattet, weil es zu einem Anbau eines Balkons (7m x 1,50m) bei der darüber befindlichen Wohnung gekommen war, u.a. weil der Balkonboden sich unmittelbar oberhalb der Fenster der Wohnung befand. ...