Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Minderung wegen Wasserschäden

Wohnungsmieter können bei Feuchtigkeitsschäden, die auf einem Wassereinbruch beruhen, die Miete mindern und die Beseitigung sowohl der Feuchtigkeitsschäden als auch der Schadensursache vom Vermieter verlangen. ...