Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.08.2013

Minderung bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen

Besteht bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern (z.B. wegen gerissenen Fliesen), so ist dies ein Mangel, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der Mieter ist nicht verpflichtet, ein neben der allgemeinen Belastung vorhandenes ...