Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Minderung - Kaltmiete oder Bruttomiete?

Bei einer Mietminderung muss sich der Mieter nicht auf die Kaltmiete und die Nebenkostenvorauszahlung beschränken. Die Minderung darf auf die vollständige Bruttomiete erfolgen. Somit kann hinsichtlich der anfallenden Betriebskosten ein entsprechender Abschlag erfolgen. ...