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04.10.2011
Minderung - Kaltmiete oder Bruttomiete?
Bei einer Mietminderung muss sich der Mieter nicht auf die Kaltmiete und die Nebenkostenvorauszahlung beschränken. Die Minderung darf auf die vollständige Bruttomiete erfolgen. Somit kann hinsichtlich der anfallenden Betriebskosten ein entsprechender Abschlag erfolgen. ...