Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Minderheitsgruppe im Betriebsrat kriegt kein eigenes Büro!

Eine Minderheitsgruppe im Betriebsrat kann vom Betriebsrat keine Überlassung eigener Büroräume einschließlich Bürotechnik zur ausschließlichen Nutzung verlangen, da es sich hierbei lediglich um ein Gremium handelt. Es ist ausreichend, wenn der Gruppe ...