Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.09.2016

Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Grundsätzlich sind nach einem Unfall nur die Mietwagenkosten ersatzfähig, die dem auf dem Markt zugänglichen Normaltarif entsprechen. Nur dann, wenn aufgrund der konkreten Unfallsituation der Normaltarif nicht zugänglich war, ist eine Erhöhung erforderlich. ...