Artikel
14.10.2014
Mietwagen und die Haftung bei grober Fahrlässigkeit
Die von einem Mietwagenunternehmer in den Kraftfahrzeugmietvertrag aufgenommene entgeltliche Haftungsfreistellung, die die volle Haftung des Mieters oder seines berechtigten Fahrers bei grober Fahrlässigkeit vorsieht, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Die Klausel benachteiligt ...