Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Mietvertragsübernahme und die Schriftformerfordernis

Soll in einem (gewerblichen) Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine hinreichend deutliche Bezugnahme auf den ...