Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.02.2013

Mietspiegel wird nicht per Bezeichnung zum qualifizierten Mietspiegel!

Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder ...