Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.02.2012

Mietspiegel gilt nicht für Burgen!

Für eine so aussergewöhnliche Wohnung wie einen Turm in einer mittelalterlichen Burg gilt der Mietspiegel nicht. Daher kann der Vermieter eine Mieterhöhung auch nicht auf den Mietspiegel stützen. ...