Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.05.2013

Mietrückstände - Kaution darf nicht angeboten werden!

Im vorliegenden Fall war ein Gewerbemieter in Zahlungsrückstände geraten, der Vermieter klagte. Daraufhin wurde die Forderung sofort anerkannt, so dass das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden hatte. Diese gingen zu Lasten des Mieters, da dieser Veranlassung zur Klage gegeben hatte. ...