Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.10.2012

Mietminderung wegen Taubendreck

Im vorliegenden Fall waren der Hauseingang sowie die Fensterbänke durch Taubenkot stark verschmutzt. Ein Mieter wollte dies nicht hinnehmen und minderte die Miete. Gleichzeitig verlangte er die Beseitigung dieser Mängel. ...