Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2017

Mietminderung wegen Lärm aus dem Hotel im Hinterhof

Gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist der Mietzins gemindert, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert. Ein derartiger Mangel ist gegeben, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache ...