Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.03.2013

Mietminderung muss angekündigt werden - schriftlich!

Eine Vertragsklausel in einem Gewerbemietvertrag, nach der eine Minderung oder Zurückbehaltung der Miete einen Monat vorher schriftlich vom Mieter anzukündigen ist, ist zulässig und wirksam. ...