Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Mietminderung kann auch noch nach neun Jahren möglich sein!

Ein Mieter hat sein Mietminderungsrecht dann nicht verwirkt, wenn ein Mangel zwar bereits seit neun Jahren vorliegt, bislang jedoch die Miete nicht gemindert wurde, weil es bis zum Minderungszeitpunkt nicht zu Beeinträchtigungen durch den Mangel gekommen ist bzw. der ...