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01.10.2014
Mietminderung bei Puff im Haus?
Der Umstand, dass sich im Haus ein Bordell befindet, ist in Großstädten für sich allein genommen kein Mietmangel, so dass ein Wohnungsmieter nicht allein aus diesem Grund eine Mietminderung vornehmen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Bordell bereits bei Mietvertragsschluss vorhanden war ...