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10.12.2013
Mietminderung bei Ausfall einer Wechselsprechanlage
Der Komplettausfall einer Gegensprechanlage mit elektrischem Türöffner rechtfertigt eine Minderung des Mietzinses von 5%. Ist der Besucher über die Gegensprechanlage lediglich nicht zu hören, so rechtfertigt dies ...