Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.10.2011

Mietminderung, wenn der Vermieter sein Zeug nicht abholt!

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mietwohnung. Diese war bei Anmietung bereits mit einer "Grundausstattung" versehen: zwei Schränke, ein Elektro-Grill sowie eine Spüle. Der Mieter forderte den Vermieter auf, die Dinge zu entfernen; der Vermieter tat dies jedoch nicht. ...