Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Mietkaution rechtzeitig zurückfordern - sonst droht Verjährung!

Für den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gilt die in § 195 BGB normierte regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird fällig ...