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02.12.2013
Mietkaution rechtzeitig zurückfordern - sonst droht Verjährung!
Für den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gilt die in § 195 BGB normierte regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird fällig ...