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11.09.2017
Mieterschutzverordnung für München ist nichtig!
Die Mieterschutzverordnung, in Kraft seit 01. Januar 2016, ist nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München wegen Verstoßes gegen die Begründungspflicht jedenfalls für München im konkreten Verfahren nicht anwendbar. ...