Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.08.2011

Mieterhöhungsverlangen kann auch mit altem Mietspiegel zulässig sein!

Ein Mieterhöhungsbegehren ist nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor (hier: 5 Tage vorher) veröffentlichten neuesten ...