Artikel
25.02.2016
Mieterhöhungsverlangen als Fernabsatzvertrag?
Das Widerrufsrecht des § 312c BGB ist nicht auf die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gemäß § 558a BGB anzuwenden. Der Begriff Fernabsatzvertrag impliziert, dass mit dem Vertrag etwas ...