Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.02.2016

Mieterhöhungsverlangen als Fernabsatzvertrag?

Das Widerrufsrecht des § 312c BGB ist nicht auf die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gemäß § 558a BGB anzuwenden. Der Begriff Fernabsatzvertrag impliziert, dass mit dem Vertrag etwas ...