Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Mieterhöhung von über 100% kann zulässig sein!

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mietvertrag, nach dem die Wohnungsgröße 81,36 m² betrug. Tatsächlich hatte die Wohnung jedoch 143,48 m². Der Vermieter wollte nun die Miete von 4,18 €/m² für die vereinbarte Wohnungsgröße auf 5,01 €/m² erhöhen. Dies wäre zulässig gewesen und ...