Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Mieterhöhung nicht unterschiedlich begründen!

Will ein Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen und begründet er dies zum einen mit dem Mietspiegel und zum anderen mit einem Sachverständigengutachten, so kann dies nach hinten losgehen. Die gesamte Erklärung kann unwirksam sein. ...