Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2015

Mieterhöhung - zweimal gezahlt ist Zustimmung!

Ein Mieter muss einer Mieterhöhung nicht zwingend schriftlich zustimmen, um seine Zustimmung zu geben. Zahlt der Mieter nach Erhalt eines Mieterhöhungsverlangens zweimal vorbehaltlos die erhöhte Miete, so kann dies als Zustimmung ...