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03.08.2015
Mieterhöhung - zweimal gezahlt ist Zustimmung!
Ein Mieter muss einer Mieterhöhung nicht zwingend schriftlich zustimmen, um seine Zustimmung zu geben. Zahlt der Mieter nach Erhalt eines Mieterhöhungsverlangens zweimal vorbehaltlos die erhöhte Miete, so kann dies als Zustimmung ...