Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.03.2012

Mieterhöhung - Dielenboden gilt nicht als Parkett!

Will ein Vermieter bei einer Mietererhöhung einen Dielenboden mit Parkett gleichsetzen, so ist dies nicht zulässig. Ein abgeschliffener und gewachster Dielenboden genügt für die Einordnung hochwertiger Bodenbelag ...