Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.10.2014

Mieterhöhung - Betriebskostenanteil angeben!

Will ein Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen bei einer Bruttokaltmiete mit Vergleichswohnungen begründen, so sind auch die im Mietzins enthaltenen Betriebskosten anzugeben - zumindest dann, wenn die Gemeinde über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt, der Nettokaltmieten ausweist. ...