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14.10.2014
Mieterhöhung - Betriebskostenanteil angeben!
Will ein Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen bei einer Bruttokaltmiete mit Vergleichswohnungen begründen, so sind auch die im Mietzins enthaltenen Betriebskosten anzugeben - zumindest dann, wenn die Gemeinde über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt, der Nettokaltmieten ausweist. ...