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05.01.2015
Mieteranspruch auf vorzeitige Wohnungsrückgabe
Der Mieter ist grundsätzlich und in der Regel berechtigt, den Anspruch aus § 546 BGB bereits vor Vertragsende zu erfüllen mit der Folge des Eintritts des Annahmeverzugs bei Ablehnung der angebotenen Schlüsselübergabe. Mit anderen ...