Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.10.2013

Mieter ist nicht für jede Beschädigung der Badewanne verantwortlich!

Im vorliegenden Fall war es zu einer Beschädigung der Badewanne gekommen. Eine Schraube der Duschabtrennung hatte sich gelöst und war auf den Badewannenrand gefallen. Diesen Schaden kann der Vermieter aber nicht vom Mieter ersetzt verlangen, ...