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01.10.2013
Mieter darf Stromzähler monatlich ablesen!
Sofern der Stromzähler für eine Mietwohnung sich in einem für den Mieter nicht zugänglichen Raum befindet, hat der Mieter Anspruch auf regelmäßigen Zugang (einmal monatlich). Hierfür darf der Vermieter auch keine Kosten berechnen. ...