Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2017

Mieter darf Sicherheitsschloss an der Wohnungstür anbringen!

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter ein Türstangenschloss nebst Türverstärkung eingebaut nachdem im Vorfeld geführte Gespräche über zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in Folge eines Wohnungseinbruchs erfolglos verlaufen waren. Der ...