Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.01.2012

Mieter braucht keinen Zugang zu den Zählern!

Es besteht keine Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter Zugang zu den Messeinrichtungen (hier: Wasserzähler auf einem anderen Grundstück) zu gewähren, damit der Mieter diese ablesen kann. ...