Artikel
25.11.2013
Merkantiler Minderwert i.H.v. 10% bei offenbarungspflichtigen umfangreichen Reparaturarbeiten
Eine Wertminderung i.H.v. 10% der Reparaturkosten ist angemessen, wenn an dem Unfallfahrzeug (kein Neuwagen) umfangreiche Reparaturarbeiten vorzunehmen sind, die bei einer Weiterveräußerung offenbarungspflichtig sind. ...