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29.07.2014
Mehrsitzige Tandems durften in Münster nicht ohne Sondernutzungserlaubnis fahren
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für Fahrten mit sogenannten Tandems mit zwei bis 22 Sitzplätzen im Stadtgebiet Münsters unter Umständen eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. ...