Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.03.2013

Mehr Rechte für Fluggäste

Fluggesellschaften sollen ausdrücklich dazu verpflichtet werden, ihre Gäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit. ...