Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.09.2011

Maximal zweimal monatlich im Garten grillen

Im vorliegenden Fall endete ein Streit ums Grillen mit einem Vergleich. Konkret wurde vereinbart: 1. Maximal zweimal im genutzten Garten grillen 2. Zeitraum für das Grillen: zwischen 17:00 Uhr und 22:30 Uhr ...