Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.03.2014

Markise auf dem Balkon ist berechtigter Wohngebrauch

Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht. ...