Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.05.2013

Mangelnde Fahreignung bei einmaligem Konsum harter Drogen

Schon der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen wie Amphetamin ist ausreichend, die Kraftfahreignung (generell) zu verneinen. Bei zweifelsfrei nachgewiesenen Amphetamine ist der exakte Messwert irrelevant. ...