Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2017

Mangelhafter Grundstückskauf

Bei behebbaren Mängeln ist im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB in der Regel dann nicht mehr auszugehen, ...