Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.12.2012

Mangel beim Gebrauchten - erst den Händler reparieren lassen!

Ein Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs sollte bei Auftreten eines Mangels nicht gleich eigenmächtig eine Schadensbehebung in einer Fachwerkstatt beauftragen. Zuerst ist dem Händler die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beheben. ...