Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

MPU-Anordnung erfordert Fristsetzung!

Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FeV nur schließen, wenn die Anordnung, ein (medizinisch-psychologisches) Gutachten beizubringen, rechtmäßig war. Dies setzt u.a. voraus, dass sie dem Betroffenen ...