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01.06.2012
MPU-Anordnung erfordert Fristsetzung!
Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FeV nur schließen, wenn die Anordnung, ein (medizinisch-psychologisches) Gutachten beizubringen, rechtmäßig war. Dies setzt u.a. voraus, dass sie dem Betroffenen ...