Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.06.2014

MPU-Anordnung bei Trunkenheit auf dem Fahrrad

Das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr rechtfertigt nach § 3 Abs. 2 i.V.m § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen ...