Artikel
01.08.2017
MPU bei Auffinden im stehenden Fahrzeug in erheblich alkoholisiertem Zustand
Gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, wenn "sonst" Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, womit in Abgrenzung zur 1. Alternative ...