Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Müssen Eltern dafür einstehen, wenn ihre Kinder Schulden machen?

Wenn von Kindern die Rede ist, sind damit immer Kinder unter 18 Jahren gemeint. Nach dem 18. Geburtstag ist jedermann, sofern er geistig und psychisch gesund ist, voll geschäftsfähig (§ 106 BGB) und daher für die von ihm getätigten Geschäfte, als auch für etwaige Schulden, ...