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01.07.2014
Mündelsichere Geldanlage
Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge muß das Geld des Betreuten wirtschaftlich verwalten. Dies bedeutet, daß nicht für die laufenden Ausgaben benötigtes Vermögen anzulegen ist. Nicht für die laufenden Ausgaben benötigtes Geld ist im allgemeinen Geld, daß in den kommenden drei Monaten nicht benötigt ...