Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Mündelsichere Geldanlage

Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge muß das Geld des Betreuten wirtschaftlich verwalten. Dies bedeutet, daß nicht für die laufenden Ausgaben benötigtes Vermögen anzulegen ist. Nicht für die laufenden Ausgaben benötigtes Geld ist im allgemeinen Geld, daß in den kommenden drei Monaten nicht benötigt ...