Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2012

Mülltonnenservice gehört nicht ohne weiteres zu den Betriebskosten!

Im vorliegenden Fall war eine Mieterin (wie viele andere Mieter auch) in den Genuss eines Mülltonnenservice gekommen - die Tonnen wurden raus- und reingestellt. Mietvertraglich war u.a. vereinbart, dass die Mieterin die Kosten für ...