Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Mögliche Schwangerschaft und Benachteiligung durch den Arbeitgeber

§ 2 Abs. 4 AGG steht jedenfalls der Geltendmachung eines Anspruches auf Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht entgegen. Dies ergibt die einfachgesetzliche Auslegung des § 2 Abs. 4 AGG unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG. ...