Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Möblierte Wohnung

Von einer möblierten Wohnung spricht man, wenn eine Wohnung zumindest überwiegend vom Vermieter mit den für die Einrichtung wesentlichen Gegenständen (Stühle, Tisch, Schrank, Bett, etc.) ausgestattet ist. Sofern der Mieter es wünscht, darf er diese Gegenstände ...