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01.08.2011
Möblierte Wohnung
Von einer möblierten Wohnung spricht man, wenn eine Wohnung zumindest überwiegend vom Vermieter mit den für die Einrichtung wesentlichen Gegenständen (Stühle, Tisch, Schrank, Bett, etc.) ausgestattet ist. Sofern der Mieter es wünscht, darf er diese Gegenstände ...