Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.10.2011

Mäuse und Kakerlaken berechtigen zur Minderung!

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Mieter wegen Mäusebefalls die Miete mindern konnte. Im Mietvertrag befand sich nämlich eine Klausel, die tief blicken lies: 'Der Mieter muss die Mieträume auf seine Kosten von Ungeziefer frei halten. Nur dann kann sich ...